Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
1. Allgemeines 
 Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller 
Verträge mit dem Designer. Alle vom Designer abgeschlossenen Verträge
sowie Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschliesslich aufgrund
dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn Sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten
diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers
unter Hinweis auf seine Geschäfts-bzw. Einkaufsbedingungen akzeptiere  
ich insoweit, als sie nicht meinen Geschäfts-bedingungen widersprechen. 

 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen, die zum Abschluss eines
Vertrages führen, sind nur schriftlich bestätigt wirksam. 
 2. Urheber- und Nutzungsrechte 
Jeder dem Produktdesigner erteilte Auftrag ist ein Urheberwerk-
vertrag, der auf Erstellung eines Entwurfs für ein Produktdesign
und gegebenenfalls auf die Einräumung von Nutzungsrechten  an
den Leistungen gerichtet ist.  Alle Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Zeichnungen
und  sonstigen Arbeiten unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. 
Die  Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen 
den Parteien  auch dann, wenn die erforderlichen 
Schutzvoraussetzungen im Ein-zelfall  nicht gegeben sein sollten. 
Damit stehen dem Designer ins-besondere die urheberrechtlichen
Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
            
            
Die Ausarbeitungen, Entwicklungen, Entwürfe und Zeichnungen
dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im 
Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nach-
ahmung und/oder Änderung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Designer, eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten bzw.nach dem Vergütungstarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD
(neueste Fassung) üblichen Entwurfsvergütung neben der
ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.
Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen 
Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftrag-geber und Designer.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der 
Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.          
Der Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken
und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt 
zu werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den 
Designer, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten bzw. nach dem Vergütungstarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben dieser zu verlangen.
Vorschläge, Weisungen und sonstige Mitarbeit des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung für die Entwurfsarbeiten. Sie begründen regelmäßig kein Miturheberrecht. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen im Falle der Nutzungs - rechtseinräumung nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt den Designer, eine Vertrags- strafe in Höhe von 100% der vereinbarten bzw. nach dem Vergütungs- tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) üblichen Vergütung für diese erweiterte Nutzung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen. Bei allen an den Designer übergebenen Arbeiten wird vorausgesetzt, dass dem Auftraggeber die Urheber- bzw. Reproduktionsrechte zustehen. Der Designer lehnt jede Haftung, die aus der Missachtung solcher Rechte entstehen könnten, ab. Wenn Vorlagen mit dem Copyright Dritter ausgestattet sind, setzt der Designer ebenfalls voraus, dass der Auftraggeber das Einver- ständnis des Urhebers besitzt. Für mangelnde Qualität des gelieferten Fotomaterials - sei es in digitaler oder analoger Form - übernimmt der Designer keinerlei Haftung.
 3. Angebote, Preise, Zahlungsbedingungen
Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, sind die Angebote des
Designers freibleibend und unverbindlich. Bei über das normale Mass
hinausgehenden Dienstleistungen ist er berechtigt, angemessene  
Abschlagszahlungen zu fordern. Gerät der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, so ist der Designer
berechtigt, den Zugriff zu dem betreffenden Angebot bis zum Eingang
des  offenen Betrages zu sperren. Weiterhin ist er berechtigt, von dem
betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäfts-
banken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite,
mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank  zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu 
berechnen. 
           
           
Nichteinhaltungen vereinbarter Zahlungsbedingungen sowie Umstände, 
die dem Designer erst nach Vertragsabschluss bekannt werden und 
befürchten lassen, dass der Auftraggeber nicht rechtzeitig oder 
vollständig zahlen wird bzw. dass aufgrund einer Veränderung seiner 
wirtschaftlichen Verhältnisse die Zahlung gefährdet ist, berechtigt ihn, 
eine sofortige Sicherheitsleistung für alle Forderungen aus dem Vertrag 
ohne Rücksicht auf Fälligkeit zu verlangen und bis zur Leistung der 
Sicherheit die  Arbeiten am Liefergegenstand einzustellen.
             
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Designers 
14 Tage nach Rechnungsdatum zahlbar. Beanstandungen der Rechnung
 sind  innerhalb 7 Tagen ab Erhalt geltend zu machen. Zahlungen haben
 in der Währung zu erfolgen, in der die Rechnungssumme ausgewiesen
ist. Ich bin  berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des 
Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden 
anzurechnen. Sind bereits  Kosten und Zinsen angefallen, so bin
ich berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf 
die Zinsen und zuletzt auf die  Hauptleistung anzurechnen.
             
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn ich über den Betrag
verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, 
wenn der Scheck eingelöst wird.  Es gilt der BGB Eigentumsvorbehalt. Gelieferte Produkte und von mir
erstellte Grafiken bleiben bis zur vollständigen Bezahlung mein
Eigentum  und unterliegen meinem Copyright. Unautorisierter Gebrauch 
wird von mir  strafrechtlich verfolgt und hat ein Verfahren wegen
Verstoss gegen  Urheberrechte zur Folge.          
 4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten 
  Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung 
von Zeichnungen etc. werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.   
Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber erteilt dem Designer entsprechende Vollmacht. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle
Materialien, für die Anfertigung von Fotos und Modellen etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
 5. Digitale Daten und Geheimhaltungspflicht 

Der Designer ist nicht verpflichtet, Dateien, 2D/3D-Entwürfe oder sonstige herauszugeben.Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten,ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat der Designer dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden.
Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
 Der Designer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht 
für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des Designers 
ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die 
beim Datenimport auf das System des Auftraggebers oder seines 
Beauftragten entstehen. 
 Der Auftraggeber stellt den Designer von sämtlichen Ansprüchen Dritter 
hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an mich gleich in 
welcher Form übermittelt werden, ist der Auftraggeber ver-pflichtet, 
Sicherheitskopien herzustellen. Für den Fall eines Daten-verlustes ist 
der Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Daten-bestände nochmals 
unentgeltlich an mich zu übermitteln. 
 Der Auftraggeber wird mit der gebotenen Sorgfalt darauf hinwirken, 
dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung 
dieses Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den 
Datenschutz beachten und die aus dem Bereich des Auftraggebers erlangten 
Informationen nicht an Dritte weitergeben oder sonst verwerten. 
 6. Inhalte der Produkte 
 Mit Erteilung des Auftrages sichert der Auftraggeber zu, KEINE Inhalte 
zu veröffentlichen, die öffentlichen Anstoss erregen, Pornographie im 
Sinne der Gesetzsprechung (neues Multimedia-Gesetz) enthalten, Inhalte 
politisch extremistischer Positionen vertreten, Personen verunglimpfen 
oder gegen sonstiges geltendes Recht verstösst. Der Auftraggeber stellt 
den Designer von jeglicher Haftung und Ansprüchen Dritter frei. Der 
Auftraggeber erklärt sich daher bereits jetzt damit einverstanden, das 
der Designer die Produktion für den Fall sperren kann, das Ansprüche 
Dritter auf Unterlassung erhoben werden oder der Auftraggeber nicht 
zweifelsfrei Rechtsinhaber der veröffentlichen Produkte ist. Das gleiche 
gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen geltendes 
Recht der Bundesrepublik Deutschland oder USA verstossen. Dem 
Auftraggebr ist es jedoch überlassen, den Beweis für die tatsächliche 
Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten. Ist dieser erbracht, wird die 
Produktion wieder aufgenommen. 
 7. Gewährleistung 
 Der Designer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher 
Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Muster, 
Unterlagen, Vorlagen etc. sorgfältig zu behandeln. 
 Beanstandungen gleich welcher Art sind unbeschadet der gesetzlichen 
Gewährleistung innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks 
schriftlich beim Designer geltend zu machen. 
 8. Haftung, Schadensersatzansprüche 
 Der Designer haftet - sofern der Vertrag keine anders lautenden 
Regelungen trifft - gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und 
grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für seine 
Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet 
er nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. 
In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, 
Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. 
Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei 
Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den 
Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 
 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an 
Dritte erteilt werden, übernimmt der Designer gegenüber dem Auftraggeber 
keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit den Designer kein 
Auswahlverschulden trifft. Der Designer tritt in diesen Fällen lediglich 
als Vermittler auf. 
 Sofern der Designer selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt 
er hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- 
und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspä-teter oder 
Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet 
sich, vor einer Inanspruchnahme des Designers zunächst zu versuchen, die 
abgetretenen Ansprüche durchzusetzen. 
 Der Auftraggeber stellt den Designer von allen Ansprüchen frei, die 
Dritte gegen den Designer stellen wegen eines Verhaltens, für das der 
Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er 
trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung. 
 Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den 
Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und 
funktionsgemäße Richtigkeit von Produkt, Text, Bild und Gestaltung sowie 
die Ausführbarkeit der Produktion. 
 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Ausarbeitungen, Ent-wicklungen, 
Entwürfe, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung des 
Designers. 
 Für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit, die gebrauchs- 
und geschmacksmusterrechtliche Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie 
für die Neuheit des Produktes haftet der Designer nicht. 
 9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen 
 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen
hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Designer behält den vollen Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der 
Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Designer eine angemessene 
Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober 
Fahr-lässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die 
Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt. 
 Der Auftraggeber versichert, daß er zur Verwendung aller dem Designer 
übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser 
Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der 
Auftraggeber den Designer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. 
 10. Korrektur, Produktionsüberwachung und Produktexemplare 
 Vor Beginn der Serienfertigung ist der Prototyp mit dem Designer 
abzustimmen. 
 Die Produktionsüberwachung durch den Designer erfolgt nur aufgrund 
besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktions-überwachung ist der Designer berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.
 Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber dem 
Designer fünf einwandfreie Produktexemplare unentgeltlich. Der Designer 
ist berechtigt, diese Exemplare zum Zwecke der Eigenwerbung 
zu verwenden und im übrigen auf die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber 
auch unter Verwendung der Arbeiten des Designers hinzuweisen. 
 11. Erfüllungsort und Gerichtsstand 
 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und beide 
Vertragspartner ist Bielefeld. 
 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die 
Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Derartige Bestimmungen werden 
dann durch solche ersetzt, die aus wirtschaftlicher Sicht den 
unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen. 
 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.