Allgemeine Geschäftsbedingungen |
|
1. Allgemeines • Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit dem Designer. Alle vom Designer abgeschlossenen Verträge sowie Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn Sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts-bzw. Einkaufsbedingungen akzeptiere ich insoweit, als sie nicht meinen Geschäfts-bedingungen widersprechen. • Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen, die zum Abschluss eines Vertrages führen, sind nur schriftlich bestätigt wirksam. 2. Urheber- und Nutzungsrechte •Jeder dem Produktdesigner erteilte Auftrag ist ein Urheberwerk- vertrag, der auf Erstellung eines Entwurfs für ein Produktdesign und gegebenenfalls auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Leistungen gerichtet ist. •Alle Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Zeichnungen und sonstigen Arbeiten unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Ein-zelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen dem Designer ins-besondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu. •Die Ausarbeitungen, Entwicklungen, Entwürfe und Zeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nach- •Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen •Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über. •Der Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den 3. Angebote, Preise, Zahlungsbedingungen •Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, sind die Angebote des Designers freibleibend und unverbindlich. Bei über das normale Mass hinausgehenden Dienstleistungen ist er berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu fordern. •Gerät der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, so ist der Designer berechtigt, den Zugriff zu dem betreffenden Angebot bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren. Weiterhin ist er berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäfts- banken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen. •Nichteinhaltungen vereinbarter Zahlungsbedingungen sowie Umstände, die dem Designer erst nach Vertragsabschluss bekannt werden und befürchten lassen, dass der Auftraggeber nicht rechtzeitig oder vollständig zahlen wird bzw. dass aufgrund einer Veränderung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse die Zahlung gefährdet ist, berechtigt ihn, eine sofortige Sicherheitsleistung für alle Forderungen aus dem Vertrag ohne Rücksicht auf Fälligkeit zu verlangen und bis zur Leistung der Sicherheit die Arbeiten am Liefergegenstand einzustellen. •Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Designers 14 Tage nach Rechnungsdatum zahlbar. Beanstandungen der Rechnung sind innerhalb 7 Tagen ab Erhalt geltend zu machen. Zahlungen haben in der Währung zu erfolgen, in der die Rechnungssumme ausgewiesen ist. Ich bin berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen angefallen, so bin ich berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. •Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn ich über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. •Es gilt der BGB Eigentumsvorbehalt. Gelieferte Produkte und von mir erstellte Grafiken bleiben bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum und unterliegen meinem Copyright. Unautorisierter Gebrauch wird von mir strafrechtlich verfolgt und hat ein Verfahren wegen Verstoss gegen Urheberrechte zur Folge. 4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten • Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Zeichnungen etc. werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. • Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle 5. Digitale Daten und Geheimhaltungspflicht • Der Designer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht
für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des Designers
ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die
beim Datenimport auf das System des Auftraggebers oder seines
Beauftragten entstehen.
• Der Auftraggeber stellt den Designer von sämtlichen Ansprüchen Dritter
hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an mich gleich in
welcher Form übermittelt werden, ist der Auftraggeber ver-pflichtet,
Sicherheitskopien herzustellen. Für den Fall eines Daten-verlustes ist
der Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Daten-bestände nochmals
unentgeltlich an mich zu übermitteln.
• Der Auftraggeber wird mit der gebotenen Sorgfalt darauf hinwirken,
dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung
dieses Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den
Datenschutz beachten und die aus dem Bereich des Auftraggebers erlangten
Informationen nicht an Dritte weitergeben oder sonst verwerten.
6. Inhalte der Produkte • Mit Erteilung des Auftrages sichert der Auftraggeber zu, KEINE Inhalte
zu veröffentlichen, die öffentlichen Anstoss erregen, Pornographie im
Sinne der Gesetzsprechung (neues Multimedia-Gesetz) enthalten, Inhalte
politisch extremistischer Positionen vertreten, Personen verunglimpfen
oder gegen sonstiges geltendes Recht verstösst. Der Auftraggeber stellt
den Designer von jeglicher Haftung und Ansprüchen Dritter frei. Der
Auftraggeber erklärt sich daher bereits jetzt damit einverstanden, das
der Designer die Produktion für den Fall sperren kann, das Ansprüche
Dritter auf Unterlassung erhoben werden oder der Auftraggeber nicht
zweifelsfrei Rechtsinhaber der veröffentlichen Produkte ist. Das gleiche
gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen geltendes
Recht der Bundesrepublik Deutschland oder USA verstossen. Dem
Auftraggebr ist es jedoch überlassen, den Beweis für die tatsächliche
Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten. Ist dieser erbracht, wird die
Produktion wieder aufgenommen.
7. Gewährleistung • Der Designer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher
Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Muster,
Unterlagen, Vorlagen etc. sorgfältig zu behandeln.
• Beanstandungen gleich welcher Art sind unbeschadet der gesetzlichen
Gewährleistung innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks
schriftlich beim Designer geltend zu machen.
8. Haftung, Schadensersatzansprüche • Der Designer haftet - sofern der Vertrag keine anders lautenden
Regelungen trifft - gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für seine
Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet
er nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.
In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden,
Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei
Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den
Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
• Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an
Dritte erteilt werden, übernimmt der Designer gegenüber dem Auftraggeber
keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit den Designer kein
Auswahlverschulden trifft. Der Designer tritt in diesen Fällen lediglich
als Vermittler auf.
• Sofern der Designer selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt
er hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz-
und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspä-teter oder
Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet
sich, vor einer Inanspruchnahme des Designers zunächst zu versuchen, die
abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
• Der Auftraggeber stellt den Designer von allen Ansprüchen frei, die
Dritte gegen den Designer stellen wegen eines Verhaltens, für das der
Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er
trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
• Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den
Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und
funktionsgemäße Richtigkeit von Produkt, Text, Bild und Gestaltung sowie
die Ausführbarkeit der Produktion.
• Für die vom Auftraggeber freigegebenen Ausarbeitungen, Ent-wicklungen,
Entwürfe, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung des
Designers.
• Für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit, die gebrauchs-
und geschmacksmusterrechtliche Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie
für die Neuheit des Produktes haftet der Designer nicht.
9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen • Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen • Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der
Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Designer eine angemessene
Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober
Fahr-lässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die
Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
• Der Auftraggeber versichert, daß er zur Verwendung aller dem Designer
übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser
Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der
Auftraggeber den Designer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
10. Korrektur, Produktionsüberwachung und Produktexemplare • Vor Beginn der Serienfertigung ist der Prototyp mit dem Designer
abzustimmen.
• Die Produktionsüberwachung durch den Designer erfolgt nur aufgrund • Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber dem
Designer fünf einwandfreie Produktexemplare unentgeltlich. Der Designer
ist berechtigt, diese Exemplare zum Zwecke der Eigenwerbung
zu verwenden und im übrigen auf die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber
auch unter Verwendung der Arbeiten des Designers hinzuweisen.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand • Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und beide
Vertragspartner ist Bielefeld.
• Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die
Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Derartige Bestimmungen werden
dann durch solche ersetzt, die aus wirtschaftlicher Sicht den
unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.
• Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
|
|